Vergleichsversuche
Wieso sollte ein Labor an Vergleichsversuchen teilnehmen?
Laborinternen Vergleichen oder Vergleichsversuchen zwischen Laboratorien kommen im Rahmen von Akkreditierungsverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN EN ISO/IEC 17020 eine besondere Bedeutung zu. So fordert DIN EN ISO/IEC 17025 in Kapitel 7.7.2 verbindlich, dass ein Labor seine Leistung mit Ergebnissen anderer Labore vergleicht und an entsprechenden Programmen dazu teilnimmt. Oftmals ist die Organisation, das Finden von Partnerlaboratorien, die Auswahl geeigneter Proben, die Durchführung und die Auswertung mit erheblichem Aufwand verbunden, den ein Labor im Arbeitsalltag nicht ausreichend neben seinem Kerngeschäft erledigen kann. Wir bieten Ihnen Programme zum Vergleich Ihrer Leistung mit den Ergebnissen anderer Labore an.
- Sie benötigen einen schnellen und kompetenten Vergleich Ihrer Prüfleistung/Ihrer Prüfergebnisse zu anderen Laboren?
- Sie möchten sich mit anderen Laboren vergleichen ohne direkt auf Ihre Marktbegleiter zuzugehen
- Sie haben nicht die Zeit und das Knowhow, um einen Vergleichsversuch zu organisieren und fachgerecht auszuwerten?
- Für Ihre Akkreditierung benötigen Sie einen Vergleichsversuch, Sie kennen jedoch nicht ausreichend Labore, die an einer Teilnahme ebenfalls interessiert wären?
Die QUAISO GmbH bietet auf der Basis der DIN EN ISO/IEC 17043 Vergleichsversuche an, die den Anforderungen der DAkkS an den Nachweis qualitätssichernder Maßnahmen gerecht werden. Das Besondere an diesem Service ist die extrem kurze Reaktionszeit, mit der Laboratorien nach der Prüfung oder Messung einer Probe eine Rückmeldung erhalten. Bereits wenige Tage nach der Ergebnismeldung erhalten die Teilnehmer eine belastbare Aussage zu ihrem Prüfergebnis. So können kurzfristig Nachweise zum aktuellen Stand und Eignung der Prüfverfahren und der zugehörigen Prüfeinrichtungen erbracht werden. Das gibt den Teilnehmern die Sicherheit, die Prüfungen in bewährter Qualität für den Kunden zu erbringen. Außerdem werden EA und DAkkS konforme und damit belastbare Nachweise erbracht, die im Rahmen der Begutachtungsverfahren oder Überwachungsbegehungen benötigt werden.