Verifizierung und Validierung von Mess- und Prüfverfahren

Die Verifizierung von genormten oder anderen in Regelwerken definierten Prüfverfahren ist in nahezu allen Akkreditierungsverfahren einer der zeitaufwändigsten Begutachtungspunkte im Rahmen von Audits z.B. für Akkreditierungsverfahren. Das liegt oft daran, dass dieser Punkt immer noch viele Unschärfen aufweist. Zunächst ist festzuhalten, dass der Prozess der Verifizierung im QM-System definiert und beschrieben werden muss, zum Beispiel im Rahmen einer Prozessbeschreibung. Dazu ist befugtes Personal für diese Aufgabe zu benennen, die eine dokumentierte Verifizierung für alle Prüfverfahren durchführen. Wenn das Regelwerk aktualisiert wird, ist der Prozess hinsichtlich der Änderungen zu wiederholen.

Hier kann der Umfang der Verifizierung geringer ausfallen, stets angepasst an den Umfang und das Ausmaß der Änderungen der Anforderungen. Beide Wege, die Verifizierung und die Validierung, sollen sicherstellen, dass in der Laborpraxis alle relevanten Anforderungen des Prüfverfahrens erkannt und nachweislich in der Praxis umgesetzt werden. Aber, was bedeutet jetzt Verifizierung? Jedes Regelwerk und jede Norm stellt konkrete Anforderungen an die Voraussetzungen, die im Labor vorliegen müssen, z.B. an Prüfgeräte, die Probenvorbereitung, Parameter zur Versuchsdurchführung, zur Auswertung und ggf. zum Inhalt in den abschließenden Prüfberichten. Verifizierung bedeutet nun für das befugte Personal, die Anforderungen des Regelwerks zu identifizieren und die Einhaltung dieser Anforderungen durch einen angemessenen, schriftlichen Nachweis zu erbringen. Das kann z.B. ein Kalibrierschein sein, der die Einhaltung einer Normanforderung an eine Kraftmessdose hinsichtlich der Richtigkeit und Präzision dokumentiert. Es können aber auch Versuche an Proben erforderlich sein, um die Einhaltung von Temperaturtoleranzen oder Prüfgeschwindigkeitsvorgaben nachzuweisen. 

Im Gegensatz zu den genormten Prüfverfahren stehen Hausverfahren bzw. modifizierte Normverfahren. Diese können nicht als validierte Verfahren angenommen, daher sind diese durch das befugte Personal des Labors stets vor dem ersten Einsatz zu validieren. Das bedeutet einen deutlich höheren Aufwand im Vergleich zu einer Verifizierung, weil für ein Hausverfahren die Eignung für den gewählten Zweck nachzuweisen ist. Dazu ist zunächst ein Validierungsplan zu erstellen, umfangreiche Versuche zu unterschiedlichen Aspekten des Hausverfahrens durchzuführen und statistisch auszuwerten, z.B. ist die Messunsicherheit des Verfahrens zu bestimmen. 

Eine erfolgreiche Verifizierung und eine Validierung müssen stets mit einer Freigabe des Verfahrens den Prozess abschließen. Das Datum und der zur Freigabe befugte Mitarbeiter müssen dabei dokumentiert und nachvollziehbar sein.