Validität der Ergebnisse

Ein Laboratorium, mit oder ohne Akkreditierung, muss nach der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 Maßnahmen zur Sicherstellung der Validität (Gültigkeit) seiner Ergebnisse festlegen, aus- bzw. bewerten. Die Norm fordert dabei die Berücksichtigung folgender drei Punkte:

 

  1. Interne Maßnahmen. Diese reichen mit insgesamt elf Unterpunkten von Wiederholungsmessungen über den Einsatz von Kontrollkarten bis hin zu internen Laborvergleichen. Das Laboratorium plant für einzelne Prüfverfahren (z.B. Funken-OES) oder ganze Teilarbeitsgebiete (z.B. Härteprüfung) welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Validität vorgesehen sind und wie diese aufgezeichnet werden. Es sollten alle Unterpunkte berücksichtigt und entsprechend bewertet werden, auch wenn diese ggf. für einzelne Verfahren nicht umsetzbar sind. Hier sollte ein entsprechend begründeter Vermerk in den Aufzeichnungen geführt werden.
  2. Hier geht es um externe Maßnahmen. Bevorzugte Vorgehensweise, die explizit auch vor der Erlangung einer DAkkS Akkreditierung und dann in definierten Abständen zu wiederholende Aktivität, ist die Teilnahme an einer Eignungsprüfung, bevorzugt bei einem akkreditierten Eignungsprüfungsanbieter (EP-Anbieter). Werden auf einzelnen Prüfgebieten keine geeigneten Eignungsprüfungen angeboten, ist das Laboratorium verpflichtet, „Vergleichsversuche“ mit anderen Laboratorien durchzuführen. Dabei ist zu beachten, dass fachlich geeignete Bewertungskriterien vor dem Vergleichsversuch festgelegt werden.
  3. Last but not least fordert die DIN EN ISO/IEC 17025 die statistische Auswertung und die Bewertung aller Maßnahmen. Die Bewertung soll Schwachstellung in der Versuchsführung aufdecken und Verbesserungspotenziale identifizieren.

 

Über alle Planungen, Auswertungen und Bewertungen sind Aufzeichnungen anzufertigen und aufzubewahren.